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V.A.R.A.N. e.V. löst Rätsel um Flughafen-Frosch

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Vortrag: Galapagos – ein Inselparadies im Pazifik

Vortrag: Galapagos – ein Inselparadies im Pazifik

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Pressemitteilung der Auffangstation für Reptilien München e.V.

Pressemitteilung der Auffangstation für Reptilien München e.V.Verbot der Haltung von "Exoten"

Pressemitteilung der Auffangstation für Reptilien, München e.V.

Anlässlich des aktuellen Vorfalls mit einer jungen Monokelkobra in Mühlheim wurde durch den Deutschen Tierschutzbund (DTSchB) und weitere Tierschutzorganisationen zum wiederholten Mal die Forderung nach einem generellen Verbot der Haltung von "Exoten" in Privathand erhoben.

Dies erscheint vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen der Auffangstation für Reptilien München, selbst Mitglied im DTSchB, über das Ziel hinaus schießend und in dieser Verallgemeinerung weder zweckdienlich noch verhältnismäßig.

Es gibt ausgezeichnete Tierhaltungen in Privathand, die auch einen nicht unerheblichen Beitrag zum Artenschutz leisten. Zudem können viele Reptilien- und Amphibienarten sehr wohl in menschlicher Obhut tierschutzgerecht gepflegt werden, sofern die nötigen Kenntnisse vorhanden sind, die tierschutzrechtlichen Vorgaben an die Haltung eingehalten werden, und der notwendige technische Aufwand betrieben wird.

Die Probleme mit einem rigorosen Verbot beginnen bereits bei der Definition des Begriffes "Exoten". Fallen hierunter auch Goldhamster, Wellensittiche oder europäische Landschildkröten, die alle bereits seit langem als Heimtiere gehalten werden? Auch bei diesen Tieren werden wie bei den klassischen Heimtieren Hund, Katze, Meerschweinchen oder Kaninchen nicht art- und tierschutzgerechte Haltungen beobachtet. So ist die Einzelhaltung des Schwarmvogels Wellensittich oder die Haltung des nachtaktiven Goldhamsters durch Kinder noch immer trauriger Alltag. Trotzdem denkt hier niemand an ein Verbot.

Den übrigen Forderungen des DTSchB nach Regulierungen für den Handel und einem Sachkundenachweis, der vom Käufer und vom Tierhalter zu erbringen ist, stimmen wir allerdings ohne jede Einschränkung zu. Ebenso sind die Preise für die meisten Reptilien, Amphibien und Wirbellosen deutlich zu niedrig und verleiten damit zu einem unüberlegten Kauf.

Für den Erwerb potentiell gefährlicher Tiere sind umsetzbare, bundesweit geltende, einheitliche Regelungen im Sinne einer Erlaubnispflicht dringend erforderlich. Solche Regeln, die sich zudem noch stark unterscheiden, gibt es bisher nur in einem Teil der Bundesländer. Dass dies angesichts der offenen Grenzen in Europa sowie des ungehinderten Internethandels ohne jede Buchführungs- oder Aufklärungspflicht keine endgültige Lösung sein kann, ist uns bewusst. Es würde aber einen deutlichen Schritt zur Verbesserung der Tierhaltung und der Sicherheit der Bevölkerung darstellen.

Wir fordern, statt einem pauschalen Verbot von Exoten geeignete Rechtsgrundlagen zu schaffen, den Handel mit Tieren durch zielgerichtete Beratung zu verbessern, die behördliche Überwachung zu intensivieren und in enger Kooperation mit den Tierhalter-Fach-Verbänden Grundlagen für einen Sachkundenachweis der Halter anzubieten.

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